Teilnahmebedingungen des Valentinstag Social Media Gewinnspiels der Hochzeitsfieberei

1. Allgemeines

Veranstalter des Social Media Gewinnspiels ist die Hochzeitsfieberei (Dieter Durban Design GmbH).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, ausgenommen Partner der Hochzeitsfieberei, deren Angehörige, Verwandte, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Partner, mit denen die Teilnehmer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben.

3. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt, indem der Teilnehmer den zum Gewinnspiel gehörigen Instagram oder Facebook-Beitrag liked oder kommentiert. Die Teilnahme gilt im Zeitraum vom 08. – 12. Februar 2020.

Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme ist auch hinsichtlich der ersten Teilnahme ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen.

4. Gewinnermittlung

Das Team der Hochzeitsfieberei zieht den Gewinner im Losverfahren. Entscheidend sind die Likes und Kommentare am 12. Februar 2020 um 20 Uhr (CEST). Als Hauptgewinn wird ein Strauß roter Rosen sowie ein Stempelbild zum Valentinstag mit Abholung in Achern verlost.

Am 13. Februar wird im Kommentarfeld des entsprechenden Instagram und Facebook-Beitrags der Hochzeitsfieberei (www.instagram.de/hochzeitsfieberei und www.facebook.com/hochzeitsfieberei) der/die Gewinner/in bekanntgegeben. Der/die Gewinner/in muss sich zum nachfolgenden Datenaustausch per Privatnachricht melden.

Der Gewinn kann am 14. Februar 2020 bei unserem Hochzeitsfieberei-Partner Näh- & Stoffstudio Gräf (Kirchstraße 1 in 77855 Achern) in der Zeit von 9.30-12.30h & 14.00 – 18.00h entgegengenommen werden. Ein Versand, Lieferservice oder Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.

Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich. Eventuell den Teilnehmern entstandene Gebühren, insbesondere für die Internetverbindung, werden nicht erstattet. Die Teilnahme ist unabhängig von dem Erwerb von Produkten oder der Bestellung von Services. Die Hochzeitsfieberei haftet nicht für die Verfügbarkeit der Website www.facebook.com oder www.instagram.com. Die Hochzeitsfieberei haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.

5. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Teilnehmer stellen Facebook von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere dessen Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die Hochzeitsfieberei und nicht an Facebook zu richten.

Die Hochzeitsfieberei kann das Gewinnspiel modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von der Hochzeitsfieberei zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann.

0
    0
    Deine Dekoauswahl
    Dein Warenkorb ist leerZurück zum Shop