Allgemein,  Wissenswertes

Den Urlaub versichert man doch auch!

Eventversicherung
Schützt eure Hochzeitsparty mit einer Eventversicherung ab.

Eine Urlaubsversicherung hat jeder im Kopf aber eine Hochzeit abzusichern nicht – obwohl es hier oft um ein weitaus höheres Sümmchen geht als bei einem Urlaub. Unsere Eventversicherung bzw. Hochzeitsversicherung: Je nach Budget der Hochzeitsfeier eine gut investierte Summe von einmalig ca. 100,– €. Warum reden wir darüber? Weil viele Paare von der Existenz dieser Versicherung nichts wissen. 😉

Wenn ein Dienstleister plötzlich insolvent wird, ihr eine Ausweichlocation benötigt, ein unvorhergesehener Krankheitsfall oder Todesfall im engsten Familienkreis eintritt, eure Anzahlung bei einem Dienstleister veruntreut wurde oder ihr wegen Unwetter das Fest abbrechen müsst, kann eine Hochzeitsversicherung in Kraft treten.

So bleibt ihr nicht auf den eventuell eintretenden Stornokosten sitzen und ihr könnt das Fest zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wir wünschen wirklich keinem Brautpaar, das so etwas passiert aber im Ernstfall seid ihr gut abgesichert.

Was ist versichert?
Versichert sind der Polterabend und die Feier am Tag der standesamtlichen bzw. kirchlichen Trauung oder freien Trauung.

Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland.

Wer ist versichert?
Das Brautpaar, des Weiteren sind die Angehörigen (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister) und die Trauzeugen versichert.

Die wichtigsten Leistungen
Sie erhalten Leistungen, wenn die planmäßige Durchführung des Polterabends/der Hochzeitsfeiern ausfällt wegen:

  • Unfall der versicherten Personen bei der Anfahrt zur Feier
  • schwere Erkrankung der versicherten Personen
  • Tod der versicherten Personen
  • Sachschaden am Eigentum durch diverse Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
  • Insolvenz des Dienstleisters (Catering, DJ, etc.)
  • Ausfall der Location (z.B. durch Brand, Doppelbuchung, etc.)
  • Schadenersatzansprüche bei den Veranstaltungen (z.B.
  • Beschädigung einer Eingangstür des gemieteten Saals)
  • Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides/Hochzeitsanzuges/der Trauringe
  • Ausfall/Nichterscheinen des Brautfotografen, DJs, Caterers
  • Eheverweigerung beim Standesamt
  • Die Leistungen beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • der versicherten Feiern. Außerdem sind im Versicherungsfall
  • alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen
  • Feier bzw. Feiern auf einen anderen Termin innerhalb
  • von 12 Monaten und im gleichen Umfang versichert.

Welche Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

  • Erkrankungen aufgrund psychischer Reaktionen auf einen Terrorakt, ein unvorhersehbares Unglück (bspw. Flugzeugabsturz, Bahnunglück, Verkehrsunfall), eine Naturkatastrophe oder aufgrund Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder Terrorakten
  • Suchterkrankungen
  • Schäden aufgrund von Kriegsereignissen
  • Schäden durch Entziehung
  • Verlust/Diebstahl von Brautschmuck

Ausschlaggebend sind die dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und
besonderen Vereinbarungen.

Gerne könnt ihr die Hochzeitsversicherung über uns buchen oder euch einfach dazu beraten lassen.
Schreibt uns einfach: Wir melden uns bei euch.

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